top of page

Vertrags

bedingungen

Vertragsbedingungen der OG94 KLG

  1. Anwendungsbereich / Präambel

Die nachstehenden Vertragsbedingungen (VB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der OG94 KLG (nachfolgend OG94 KLG oder Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten diese Bestimmungen als integrierter Bestandteil bei jeder Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber.

OG94 KLG behält sich das Recht vor, die VB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Version der VB. 

Diese VB gelten für alle erteilte Aufträge, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder weitere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

  1. Unsere Leistungen

Unsere Leistungen können in Form von Beratungen oder Werke (bildliche, digitale) erbracht werden. Insbesondere: 

  • Produktion von Social Media Content, Video (inkl. Videoschnitt und Livestreams), Photographie, Graphik- und Webdesign

  • Beratung von Social Media Accounts 

  • Erstellung von Marketingsstrategien 

Für Aufträge, die mit der Erbringung eines Werkes zusammenhängen, gilt subsidiär das Werkvertragsrecht nach Art. 363 ff. OR.

Für die Aufträge mit beratendem Charakter gilt subsidiär das Auftragsrecht gem. Art. 394 ff. OR. 

  1. Offerten 

Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jedes Auftrages Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Diese werden auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Falls nichts anderes vermerkt, behalten Offerten eine Gültigkeit von 60 Tagen.

  1. Abwicklung

Ein Auftrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden und setzt voraus, dass diese VB gelesen und vollständig akzeptiert wurden.

OG94 KLG ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

  1. Gewährleistung

    1. Haftung

OG94 KLG haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.

Ferner haftet OG94 KLG gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur dann und soweit, als diese von ihm bzw. den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.

  1. Mängelrüge

Die von OG94 KLG erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Arbeiten sind sofort bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen müssen durch den Auftraggeber umgehend nach Erhalt, spätestens nach 5 Tagen in schriftlicher Form an OG94 KLG erfolgen. Falls dies nicht geschieht, gelten die erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Arbeiten als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen sorgt den Auftragnehmer innert angemessener Frist für eine Nachbesserung. Weitere Wahlrechte (Minderung und Wandelung) sind ausgeschlossen.

  1. Zahlung

    1. Rechnung- und Mahnwesen

OG94 KLG verrechnet grundsätzlich gemäss erstellter Offerte. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt, soweit und sofern, dass OG94 KLG mehrwertsteuerpflichtig ist.

Werden die offerierten Leistungen überschritten, informiert OG94 KLG den Auftraggeber frühzeitig. Der Mehraufwand wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ist keine Offerte vorhanden, wird nach effektivem Aufwand verrechnet.

Die ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein gesetzlicher Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 25.00 geschuldet.

OG94 KLG behält sich das Recht vor, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Eigentumsrechte und Urheberrechte an den von der OG94 KLG erstellten geistigen und körperlichen Werken beim Auftragnehmer.

  1. Externe Kosten

Externe Fremdkosten etwa für Druck, Produktion von Kommunikationsmittel oder Mediaschaltkosten werden auf den Namen des Auftraggebers bestellt und verrechnet. 

Durch OG94 KLG eingeholte Offerten für externe Fremdkosten werden dem Auftraggeber weitergeleitet oder beispielsweise in einem Konzept oder Mediaplan aufgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Preisanpassungen bei den externen Offertstellern oder durch OG94 KLG fehlerhaft übernommene oder falsch berechnete Preise. 

  1. Urheberrechte Dritter

Von Auftraggeber an OG94 KLG gelieferte Daten und Inhalte wie Texte, Bilder und Filme dürfen keine Urheber- und andere Rechte Dritter verletzen. Für allfällige diesbezügliche Schäden haftet der Auftraggeber. Sollte OG94 KLG dennoch wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen werden, wird der Auftraggeber OG94 KLG vollumfänglich entschädigungslos halten.

  1. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.

  1. Nutzungsrechte

Rechte an Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

Die OG94 KLG ist berechtigt, das Bild- und Videomaterial unentgeltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt in veränderter oder unveränderter Form zu Informations- und Werbezwecken auf ihren Webseiten und Social Media Kanälen zu veröffentlichen.

  1. Stornierungen

    1. Im Allgemein

Storniert (kündigt) der Auftraggeber einen Auftrag vor Auftragsbeginn, dann hat OG94 KLG Anspruch auf eine Entschädigung der bereits getätigten Aufwände.

OG94 KLG behält sich das Recht vor, allfällige Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen OG94 KLG und dem Auftraggeber ist materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen anwendbar.

Gerichtsstand ist Kreuzlingen TG. Vorbehalten werden abweichende zwingende Gerichtsstände der Zivilprozessordnung (ZPO).

bottom of page